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Sicherheit braucht Partner

„Sicherheit braucht Partner“ bedeutet, dass nur mit einer gemeinsamen, gesamtgesellschaftlichen Anstrengung staatlicher und nicht staatlicher Akteure sowie der Einwohnerschaft eine wirkungsvolle Kriminalitätsbekämpfung und ein positives Sicherheitsgefühl realisiert werden können.

Der sogenannte KKV-Erlass vom 11. Oktober 1995 (Ausbau der "Kommunalen Kriminalitätsverhütung (KKV)" für die Sicherheit in den Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg) wurde in einem kontinuierlichen und partizipativen Prozess  fortentwickelt. Mit Wirkung vom 1. Juni 2017 wird er durch das strategische Eckpunktepapier "Kommunale Kriminalprävention im Land Brandenburg" sowie den Erlass "Sicherheitspartner des Landes Brandenburg" des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg ersetzt.

„Sicherheit braucht Partner“ bedeutet, dass nur mit einer gemeinsamen, gesamtgesellschaftlichen Anstrengung staatlicher und nicht staatlicher Akteure sowie der Einwohnerschaft eine wirkungsvolle Kriminalitätsbekämpfung und ein positives Sicherheitsgefühl realisiert werden können.

Der sogenannte KKV-Erlass vom 11. Oktober 1995 (Ausbau der "Kommunalen Kriminalitätsverhütung (KKV)" für die Sicherheit in den Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg) wurde in einem kontinuierlichen und partizipativen Prozess  fortentwickelt. Mit Wirkung vom 1. Juni 2017 wird er durch das strategische Eckpunktepapier "Kommunale Kriminalprävention im Land Brandenburg" sowie den Erlass "Sicherheitspartner des Landes Brandenburg" des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg ersetzt.